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Einen "EU-Heimtierausweis" müssen Auto-Reisende und Urlauber
von Sommer 2004 an innerhalb der Europäischen Union besitzen, wenn
sie Hund oder Katze mit ins Ausland nehmen wollen. Es gibt jedoch Übergangsfristen.
Der Ausweis muß laut dem Auto Club Europa (ACE) vorerst nur für
Tiere mitgeführt werden, deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004 nicht
mehr über gültige, schon bestehende Bescheinigungen wie einen
Impfpass verfügen. Der neue Ausweis ist zukünftig kombiniert
mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip und enthält eine
Kennzeichnungsnummer zur Identifikation des Tieres. Ferner muß
darin der gültige Impfschutz gegen Tollwut ( mindestens 30 Tage
und maximal 12 Monate vor dem Grenzübertritt) ersichtlich sein.
Der Paß ist beim Tierarzt zu bekommen. Bei bereits geimpften Tieren
kann der Veterinär die Angaben aus dem "Internationalen Impfpass"
in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen.
Die neuen Bestimmungen gelten auch für die zehn neuen EU-Länder,
jedoch nicht für Großbritannien, Irland und Schweden. Diese
Länder dürfen im Rahmen einer Frist von fünf Jahren ihre
bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die
Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm-
und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten.
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