EU-Heimtierausweis für Reisen mit Hund oder Katze

 

Einen "EU-Heimtierausweis" müssen Auto-Reisende und Urlauber von Sommer 2004 an innerhalb der Europäischen Union besitzen, wenn sie Hund oder Katze mit ins Ausland nehmen wollen. Es gibt jedoch Übergangsfristen. Der Ausweis muß laut dem Auto Club Europa (ACE) vorerst nur für Tiere mitgeführt werden, deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004 nicht mehr über gültige, schon bestehende Bescheinigungen wie einen Impfpass verfügen. Der neue Ausweis ist zukünftig kombiniert mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip und enthält eine Kennzeichnungsnummer zur Identifikation des Tieres. Ferner muß darin der gültige Impfschutz gegen Tollwut ( mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor dem Grenzübertritt) ersichtlich sein. Der Paß ist beim Tierarzt zu bekommen. Bei bereits geimpften Tieren kann der Veterinär die Angaben aus dem "Internationalen Impfpass" in den neuen EU-Heimtierausweis übertragen.
Die neuen Bestimmungen gelten auch für die zehn neuen EU-Länder, jedoch nicht für Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder dürfen im Rahmen einer Frist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten.

 
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