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Berlin
(dpa) - Als erstes Land in der EU hat Deutschland den Tierschutz
ins Grundgesetz aufgenommen und damit zum Staatsziel erhoben. Fast geschlossen
stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat der entsprechenden Verfassungsänderung
zu, die die Union zuvor jahrelang blockiert hatte. Der Tierschutz wird
durch die Aufnahme ins Grundgesetz deutlich aufgewertet. Mit der Verfassungsänderung
wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat
schützt danach dann die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere".
Lediglich das CDU-regierte Sachsen stimmte in der Länderkammer nicht
für die Grundgesetzänderung. Mit 65 von 69 Stimmen wurde die erforderliche
Zweidrittelmehrheit - wie zuvor im Parlament - trotzdem weit übertroffen.
Bei der Bundestagsabstimmung im Mai hatten 543 Abgeordnete aller Parteien
für die Grundgesetzänderung votiert; 19 waren dagegen, 15 hatten sich
enthalten. Nach der Bundesratsentscheidung muss nun noch Bundespräsident
Johannes Rau der Verfassungsänderung formell zustimmen.
Tierschutzverbände begrüßten die von ihnen seit langem geforderte Neuregelung.
Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere kündigte an, nun Klagemöglichkeiten
gegen das betäubungslose Schlachten (Schächten), fragwürdige Tierversuche
und Neugenehmigungen von Massentierhaltung prüfen zu lassen. Auf derzeit
geltendes Recht hat die Änderung nach Angaben des Bundesagrarministeriums
vom Mai allerdings keine Auswirkungen. Für künftige Regelungen werde
das Staatsziel Tierschutz aber sicherlich Folgen haben. Der Gesetzgeber
werde Würde und Schutz der Tiere nun stärker ins Visier nehmen.
Die Union hatte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz in der
Vergangenheit drei Mal - in den Jahren 1994, 1997/1998 und 2000 - im
Bundestag blockiert. CDU und CSU hatten argumentiert, eine Verfassungsänderung
bringe den Tieren keine konkrete Verbesserung. Kritiker hatten entgegnet,
die Union verweigere sich aus Rücksicht auf die Landwirtschaft. Nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schächten - die Karlsruher
Richter ermöglichten Moslems damit unter strengen Auflagen das rituelle
Schlachten - war die Union umgeschwenkt. Edmund Stoiber (CSU) begründete
das mit einem "Wertewandel".
Der Schutz der Tiere ist bislang im Tierschutzgesetz geregelt. Die darin
enthaltenen Regelungen treten aber in den Hintergrund, wenn dem Tierschutz
ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird:
Etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst, des Berufs oder der Religion.
Ihnen gegenüber gilt der Tierschutz bisher als nachrangig. Mit der Verankerung
in der Verfassung bekommt er deutlich mehr Gewicht.
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