Berlin (dpa) - Als erstes Land in der EU hat Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und damit zum Staatsziel erhoben. Fast geschlossen stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat der entsprechenden Verfassungsänderung zu, die die Union zuvor jahrelang blockiert hatte. Der Tierschutz wird durch die Aufnahme ins Grundgesetz deutlich aufgewertet. Mit der Verfassungsänderung wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat schützt danach dann die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere".
Lediglich das CDU-regierte Sachsen stimmte in der Länderkammer nicht für die Grundgesetzänderung. Mit 65 von 69 Stimmen wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit - wie zuvor im Parlament - trotzdem weit übertroffen. Bei der Bundestagsabstimmung im Mai hatten 543 Abgeordnete aller Parteien für die Grundgesetzänderung votiert; 19 waren dagegen, 15 hatten sich enthalten. Nach der Bundesratsentscheidung muss nun noch Bundespräsident Johannes Rau der Verfassungsänderung formell zustimmen.
Tierschutzverbände begrüßten die von ihnen seit langem geforderte Neuregelung. Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere kündigte an, nun Klagemöglichkeiten gegen das betäubungslose Schlachten (Schächten), fragwürdige Tierversuche und Neugenehmigungen von Massentierhaltung prüfen zu lassen. Auf derzeit geltendes Recht hat die Änderung nach Angaben des Bundesagrarministeriums vom Mai allerdings keine Auswirkungen. Für künftige Regelungen werde das Staatsziel Tierschutz aber sicherlich Folgen haben. Der Gesetzgeber werde Würde und Schutz der Tiere nun stärker ins Visier nehmen.
Die Union hatte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz in der Vergangenheit drei Mal - in den Jahren 1994, 1997/1998 und 2000 - im Bundestag blockiert. CDU und CSU hatten argumentiert, eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete Verbesserung. Kritiker hatten entgegnet, die Union verweigere sich aus Rücksicht auf die Landwirtschaft. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schächten - die Karlsruher Richter ermöglichten Moslems damit unter strengen Auflagen das rituelle Schlachten - war die Union umgeschwenkt. Edmund Stoiber (CSU) begründete das mit einem "Wertewandel".
Der Schutz der Tiere ist bislang im Tierschutzgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen treten aber in den Hintergrund, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird: Etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst, des Berufs oder der Religion. Ihnen gegenüber gilt der Tierschutz bisher als nachrangig. Mit der Verankerung in der Verfassung bekommt er deutlich mehr Gewicht.

     
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